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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Grafikleistungen zwischen Lea Böttcher LAB Buchdesign, nachfolgend „Designerin“ genannt, und dem Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Regelungen enthalten. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Zugang widerspricht.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Designerin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Designerin ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Die Designerin schuldet nur die Leistungen, die ausdrücklich vereinbart wurden. Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Weise, die die Herstellung der aus dem Vertrags‑ oder Auftragszweck resultierenden Produkte ermöglicht. Die Übergabe sogenannter offener Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet. Auch Rohdateien einzelner Elemente des Covers werden nicht herausgegeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Vergütung

3.1 Sämtliche Leistungen der Designerin sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Leistungserbringung Sonder‑ oder Mehrleistungen, so entsteht hierdurch eine zusätzliche Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Designerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

3.2 Entwürfe, Reinzeichnung und die Einräumung von Nutzungsrechten bilden eine einheitliche Leistung. Hierfür berechnet die Designerin eine angemessene Vergütung.

3.3 Weitergehende Nutzungen sind gesondert zu vergüten.

3.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten der Designerin sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.5 Vorschläge des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder sonstige Mitwirkungen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit dieses vertragsgemäß erbracht wurde, fällig. Werden Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist die jeweilige Teilvergütung mit der entsprechenden Teilabnahme fällig.

4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch‑künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

5. Nutzungsrechte

5.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur im vereinbarten Nutzungsumfang, insbesondere zeitlich, räumlich und inhaltlich, verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist gesondert zu vergüten. Soweit die Nutzung rechtlich geschützter Leistungen betroffen ist, ist sie ohne entsprechende Einräumung von Rechten unzulässig und berechtigt die Designerin neben der Forderung eines zusätzlichen Nutzungshonorars zur Geltendmachung von Unterlassungs‑ und Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Reinzeichnung ist unzulässig. Sämtliche Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzeptionen und sonstigen Leistungen der Designerin werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung ist unzulässig.

5.2 Sofern nicht anders vereinbart, räumt die Designerin dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht ein.

5.3 Die Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten sowie die Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Designerin.

5.4 Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

5.5 Geschützte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Die Designerin ist berechtigt, jede Entstellung oder sonstige Beeinträchtigung ihrer geschützten Entwürfe und Reinzeichnungen zu untersagen, wenn dadurch ihre berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen gefährdet werden.

6. Namensnennungspflicht

Die Designerin ist wie folgt im Impressum zu nennen:
LAB Buchdesign, www.lab-buchdesign.com

7. Sonderleistungen

7.1 Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung abnahmefähiger Entwürfe, Reinzeichnungen oder Konzeptionen sowie zusätzliche Korrekturläufe, werden gesondert berechnet.

7.2 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Modelle, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz, Druck und Ähnliches, sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.

8. Eigentum an Entwürfen und Daten

8.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.

8.2 Die im Rahmen der Vertragserfüllung entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Designerin. Sie ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

8.3 Hat die Designerin dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte offene Dateien, zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Designerin geändert werden, sofern sich nicht aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.

9. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung

9.1 Vor der Ausführung einer Vervielfältigung sind der Designerin Korrekturmuster vorzulegen.

9.2 Die Produktionsüberwachung durch die Designerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

9.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Designerin ein einwandfreies Belegexemplar unentgeltlich, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.

9.4 Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Übersendung des Belegexemplars nicht nach und erfolgt auch nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung durch die Designerin innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der zweiten Aufforderung keine Übersendung, ist die Designerin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 Euro zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

9.5 Die Designerin ist berechtigt, diese Muster sowie sämtliche im Rahmen des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zweck der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern die Designerin nicht vorab schriftlich über ein entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse informiert wurde. Etwaige Rechte Dritter hat die Designerin für ihre Werbezwecke selbst einzuholen.

10. Haftung

10.1 Die Designerin haftet für Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts und Ähnlichem nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für solche Schäden haftet die Designerin auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung für die Durchführung des Vertrags von besonderer Bedeutung ist.

10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Designerin gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung, es sei denn, ihr fällt gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden zur Last. In diesen Fällen tritt die Designerin lediglich als Vermittlerin auf.

10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte sich diese Versicherung als unrichtig erweisen, stellt der Auftraggeber die Designerin von sämtlichen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10.4 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel, insbesondere hinsichtlich Bild, Text und Zahlen, zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Designerin für erkennbare Mängel.

10.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Designerin geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.

10.6 Die Designerin haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Sie versichert jedoch, nur lizenziertes Bildmaterial zu verwenden. Sie wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit ihr solche bekannt sind. Für die vom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung der Designerin.

10.7 Bei Datenverlust ohne Verschulden der Designerin oder bei Dateibeschädigungen übernimmt die Designerin keine Haftung. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann sie im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion nach Absprache mit dem Auftraggeber gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand abrechnen.

11. Vertragsauflösung

Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die Designerin die vereinbarte Vergütung; sie muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen, § 649 BGB.

Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt:

  • bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 20 Prozent der vereinbarten Vergütung,

  • bei Kündigung nach Arbeitsbeginn 100 Prozent der vereinbarten Vergütung.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

12. Widerrufsbelehrung

12.1 Widerrufsrecht für Premade‑Cover

Verbrauchern steht bei Verträgen über den Kauf von Premade‑Covern ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses zu.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Lea Böttcher LAB Buchdesign, mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Erklärung muss vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet werden. Sie können dafür eine Nachricht per E‑Mail oder Post verwenden.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt vorzeitig, wenn vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits eine der folgenden Handlungen erfolgt ist:

  • das Premade‑Cover wurde auf Wunsch des Kunden angepasst oder verändert,

  • das Premade‑Cover wurde bereits in einer Buchveröffentlichung verwendet,

  • das Premade‑Cover wurde im Rahmen eines Cover‑Reveals, einer Vorankündigung oder sonstigen Social‑Media‑Marketingmaßnahmen veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht,

  • mit der individuellen Ausarbeitung oder Bearbeitung des Covers wurde auf Wunsch des Kunden begonnen.

Ein Widerrufsrecht besteht ferner nicht für Premade‑Cover, die mehr als 14 Tage vor Zugang der Widerrufserklärung erworben wurden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

12.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen (im Zusammenhang mit diesem Auftrag), die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Haben Sie verlangt, dass wir bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, so haben Sie für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistung.

12.3 Ausschluss des Widerrufsrechts bei Auftragsarbeiten

Bei individuell beauftragten Coverdesigns besteht kein Widerrufsrecht, sobald die Bearbeitung oder Umsetzung des Designs begonnen hat. In diesem Fall gelten die Regelungen zur Vertragsauflösung gemäß § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Designerin, sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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